Kosten


Gesetzlich Versicherte, die eine Einzeltherapie wünschen, benötigen für das Erstgespräch lediglich ihre Versichertenkarte. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung.

 

Für Privatversicherte ist die Grundlage meiner Abrechnung die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) bzw. die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Mein Honorar beläuft sich dabei nach fachlichem Ermessen auf den 3,0-fachen bis 3,5-fachen Satz.

 

Beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Berechnung eines Ausfallhonorars am Ende dieser Seite.

 

 

Private Krankenversicherung

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychotherapeutin. Da der Leistungsumfang jedoch von Ihrem individuellen Vertrag abhängig ist, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig, d.h. vor einer Terminvereinbarung mit mir, bei Ihrer Krankenkasse über die Einzelheiten zu informieren (insbesondere über den Stundenumfang bzw. das jährliche Stundenkontingent, erstattungsfähige Honorarsätze, einen einzuholenden ärztlichen Konsiliarbericht, Antragsverfahren).

 

Sie erhalten von mir eine monatliche detaillierte Rechnung, die Sie wie üblich nach Zahlung dann zwecks Erstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

 

Beihilfe

Die Beihilfe übernimmt in der Regel zumindest den Hauptanteil der Kosten für das Erstgespräch und 4 probatorische Sitzungen, nach eingehender Prüfung der Behandlungsnotwendigkeit gegebenenfalls auch die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vor einer Terminvereinbarung bei Ihrer Beihilfestelle über den entsprechenden Leistungsumfang und erforderliche Formulare. 

 

Heilfürsorge

Sind Sie Soldat oder Bundespolizist, so übernimmt Ihr Dienstherr die Behandlungskosten in vollem Umfang. Von Ihrem Truppenarzt erhalten Sie zu Beginn eine Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218 ) für 5 probatorische Sitzungen (wichtiger Vermerk hierbei: "incl. flankierender Ziffern") und eine weitere für anschließende 25 Sitzungen.

 

Selbstzahler

Haben Sie sich dazu entschlossen, die Kosten für eine Psychotherapie oder Beratung selbst zu übernehmen, sind neben der Anmeldung in der Praxis keine Formalitäten notwendig.

Psychotherapie ist eine Kassenleistung, jedoch kann es gute Gründe geben, diese privat zu finanzieren:

 

  • Ihre Behandlung (Art des Verfahrens, Stundenumfang, Behandlerin) und eine für eine Erstattung notwendige Diagnose wird bei keinem Kostenträger dokumentiert  - von einer privat finanzierten Psychotherapie wissen nur Sie und Ihre Therapeutin.
  • dadurch keine negativen Effekte (z.B. Risikoaufschläge) auf den späteren Abschluß neuer Versicherungen (z.B. Lebensversicherung, neue Krankenversicherung). 
  • keine negativen Effekte hinsichtlich einer angestrebten Verbeamtung

 

Auch wenn Ihre Lebensumstände ein erhöhtes Maß an Diskretion erfordern, kann eine privat finanzierte Psychotherapie Sinn machen. Selbstverständlich gilt aber in allen Psychotherapien, unabhängig vom Versicherungsverhältnis und den Zahlungsmodalitäten, die ärztliche Schweigepflicht!

 

Falls Sie sich für eine psychologische Beratung (keine Psychotherapie) oder eine Paartherapie interessieren, sind diese generell privat auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung zu finanzieren, da sie nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind. 

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, an einer Einzeltherapie interessiert sind und im Verlauf des Erstgesprächs und der nachfolgenden probatorischen Sitzungen eine Krankheitsdiagnose festgestellt werden kann, erfolgt nach Antragstellung und Bewilligung die weitere Abrechnung direkt über Ihre Krankenkasse. 

 

Ausfallhonorar

Da ich eine reine Bestellpraxis führe und kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht neu vergeben kann – worum ich mich aber bemühen werde – erhebe ich im Falle einer Terminabsage, die kürzer als 48 Werktagsstunden vor dem Termin ausgesprochen wird, ein Ausfallhonorar von 80% des eigentlich, im Falle der Wahrung des Termins, angefallenen Satzes. Diese Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen und fallen unabhängig vom Grund der Terminabsage an. Kann der ausfallende Termin kurzfristig anderweitig von mir vergeben werden, entfällt das Ausfallhonorar.